Erwägungsgrund 3 32015D1097BESCHLUSS (EU) 2015/1097 DER KOMMISSION vom 8. April 2015 über die Vereinbarkeit der von Dänemark gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) beabsichtigten Maßnahmen mit dem Unionsrecht
Bei der Prüfung der Maßnahmen berücksichtigte die Kommission die vorliegenden Daten zum dänischen Markt für audiovisuelle Medien, insbesondere im Hinblick auf…
Erwägungsgrund 3 32007D0476BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Deutschlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/476/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die deutsche Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0481BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Finnlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/481/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die finnische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0480BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Frankreichs gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/480/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die französische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0479Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die belgische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32012D0394BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2011 über die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht von Maßnahmen Italiens gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (2012/394/EU)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die italienische Medienlandschaft.