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Die EZB ist verpflichtet, den Gesamtbetrag der zu erhebenden jährlichen Aufsichtsgebühren zu bestimmen, indem sie Gebührenbescheide für jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen erlässt, und sie muss diese Informationen bis zum 30. April des jeweiligen Gebührenzeitraums auf ihrer Website veröffentlichen.
Innerhalb von vier Monaten nach dem Ende jedes Gebührenzeitraums wird für jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen der…
Die EZB erhebt für jeden Gebührenzeitraum für jedes beaufsichtigte Unternehmen und jede beaufsichtigte Gruppe eine jährliche Aufsichtsgebühr.
Der Gebührenbescheid für den ersten Gebührenzeitraum, d. h. den Zeitraum November bis Dezember 2014, wird zusammen mit dem Gebührenbescheid für den…
Die Berechnung der von jedem einzelnen Gebührenschuldner zu entrichtenden jährlichen Aufsichtsgebühr wird wie folgt vorgenommen: Die EZB bestimmt die von jedem…
Gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 legt die EZB dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) war die EZB verpflichtet, diese Verordnung bis zum Jahr 2017 zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.