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Am 13. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1141 angenommen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen bis zum 15. Juli 2016 festgelegt wird. In jenem Beschluss hat der Rat betont, dass der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag innerhalb von drei Monaten nach der Annahme des genannten Beschlusses unter Berücksichtigung der weiteren operativen Planung für den zweigleisigen Ansatz, bei dem ein verstärktes Engagement in Niamey mit einer ständigen Präsenz in Agadez kombiniert wird, überprüft werde.
Der Beschluss 2012/392/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass der Zeitraum, der von dem als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckt wird,…
Am 13. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1141 angenommen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen bis zum 15. Juli 2016 festgelegt wurde. Am 5.…
Am 28. Oktober 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/533/GASP angenommen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen für den Zeitraum bis zum 15. Juli 2014…
Der Rat hat am 20. Mai 2014 den Beschluss 2014/294/GASP zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP angenommen, in dem festgelegt ist, dass der als finanzieller…
Im Beschluss (GASP) 2015/260 wurde der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für den Zeitraum vom 1. März 2015 bis zum 29. Februar 2016 zugewiesen. Ein…
Der Rat hat am 12. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/712 angenommen, mit dem der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für den Zeitraum bis zum 30.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.