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In dem Beschluss 2014/219/GASP war ein finanzieller Bezugsrahmen von 5 500 000 EUR für die ersten neun Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses vorgesehen. Für den Zeitraum von zwölf Monaten ab dem 15. Januar 2015 sollte ein neuer finanzieller Bezugsrahmen festgelegt werden. Zu diesem Zweck sollte der Beschluss 2014/219/GASP geändert werden.
Im Beschluss 2014/486/GASP war ein finanzieller Bezugsrahmen von 2 680 000 EUR für den Zeitraum bis zum 30. November 2014 vorgesehen. Ein neuer finanzieller…
Der Beschluss 2012/389/GASP sollte geändert werden, um einen neuen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 16. November 2013 bis zum…
Der Beschluss 2012/389/GASP sollte so geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 16. Dezember 2015 bis 12.…
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015…
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15.…
Der Rat hat am 20. Mai 2014 den Beschluss 2014/294/GASP zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP angenommen, in dem festgelegt ist, dass der als finanzieller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.