Erwägungsgrund 2 32015D1789
Die Richtlinie 93/12/EWG des Rates, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit der Richtlinie 2009/30/EG aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.
Die Richtlinie 93/12/EWG des Rates, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit der Richtlinie 2009/30/EG aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.