Erwägungsgrund 2 32015D1796
Das Abkommen wurde im Einklang mit dem Beschluss 2014/954/Euratom des Rates am 5. Dezember 2014 von der Europäischen Atomgemeinschaft abgeschlossen.
Das Abkommen wurde im Einklang mit dem Beschluss 2014/954/Euratom des Rates am 5. Dezember 2014 von der Europäischen Atomgemeinschaft abgeschlossen.