Erwägungsgrund 3 32017D1247BESCHLUSS (EU) 2017/1247 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, mit Außnahme der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei beschäftigt sind
Nach dem Beschluss 2014/295/EU des Rates , dem Beschluss 2014/668/EU des Rates und dem Beschluss 2014/670/EURATOM des Rates wurde das Abkommen am 21. März 2014…
Erwägungsgrund 3 32016D0838BESCHLUSS DES RATES (EU) 2016/838 vom 23. Mai 2016 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits im Namen der Europäischen Union
Gemäß dem Beschluss Nr. 2014/494/EU des Rates wurde das Abkommen am 27. Juni 2014 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32016D0839BESCHLUSS (EU) 2016/839 DES RATES vom 23. Mai 2016 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union
Gemäß dem Beschluss 2014/492/EU des Rates wurde das Abkommen am 27. Juni 2014 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32016D1741BESCHLUSS (EU) 2016/1741 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2377 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 8. Dezember 2015 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32016D0274BESCHLUSS (EU) 2016/274 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens — im Namen der Europäischen Union — zwischen der Europäischen Union und dem Unabhängigen Staat Samoa über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1036 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32016D1743BESCHLUSS (EU) 2016/1743 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2399 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 3. Dezember 2015 vorläufig angewendet.