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Artikel 10 Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG sieht vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich einen Bericht über das Funktionieren des europäischen CO2-Marktes vorzulegen hat.
Enthalten die regelmäßigen Berichte über den CO2-Markt gemäß Artikel 10 Absätze 5 und 6 Nachweise dafür, dass der CO2-Markt nicht ordnungsgemäß funktioniert, so…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Anwendung und Durchführung dieser Verordnung und des Titels V des…
Die Kommission berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat alle fünf Jahre über die Anwendung der durch diese Richtlinie vorgeschriebenen Regelung.
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Berichte über die Anwendung der Richtlinie 97/67/EG vorlegen, um sie über die…
Die Artikel 27, 28 und 29 erhalten folgende Fassung: Ausschluss kleiner Anlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen Anpassungen nach…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle fünf Jahre einen Bericht mit Angaben über die aufgrund dieses Kapitels getroffenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.