Art. 5 32015D0320BESCHLUSS (EU) 2015/320 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2015 über die Beihilferegelung SA.26547 (11/C) (ex-NN 49/10 und CP 241/2008) — Belgien — Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Fischerei — Missbräuchliche Anwendung der Beihilferegelung N 274/03 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 321) (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
Art. 2 32018D1537BESCHLUSS (EU) 2018/1537 DER KOMMISSION vom 18. Juli 2017 über die staatliche Beihilfe SA.38105 2014/C (ex 2014/NN) des Königreichs Belgien zugunsten von Brussels Airlines, TUI Airlines Belgium und Thomas Cook Airlines Belgium (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5023) (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
Art. 4 32017D2115BESCHLUSS (EU) 2017/2115 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2017 über die von Belgien durchgeführte Beihilfe SA.38393 (2016/C, ex 2015/E) — Besteuerung von Häfen in Belgien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5174) (Nur der niederländische und der französische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
Art. 2 32025D1765BESCHLUSS (EU) 2025/1765 DER KOMMISSION vom 11. April 2025 über die staatliche Beihilfe SA.53630 (2020/C) — (ex 2019/FC) — Belgien Mutmaßliche Beihilfe zugunsten von Ladbrokes im Zusammenhang mit virtuellen Wetten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2174) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
Art. 2 32020D1827BESCHLUSS (EU) 2020/1827 DER KOMMISSION vom 26. Mai 2020 über die Maßnahmen SA.39990 — (2016/C) (ex 2016/NN) (ex 2014/FC) (ex 2014/CP) — Belgiens zugunsten von Ducatt nv (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 3287) (Nur der niederländische und der französische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.