Art. 3 32026D0867BESCHLUSS (EU) 2026/867 DER KOMMISSION vom 27. März 2026 über die Einleitung der eingehenden Prüfung bestimmter Leistungsziele, die in dem von der Slowakei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den vierten Bezugszeitraum enthalten sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2012) (Nur der slowakische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
Art. 2 32021D1358BESCHLUSS (EU) 2021/1358 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Slowakei, bestimmte in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4629) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
Art. 2 32015D0248BESCHLUSS (EU) 2015/248 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2014 über die Maßnahmen SA.23008 (2013/C) (ex 2013/NN) der Slowakischen Republik zugunsten von Spoločná zdravotná poisťovňa, a. s. (SZP) und Všeobecná zdravotná poisťovňa, a. s. (VZP) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7277) (Nur der slowakische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
Art. 2 32022D0768BESCHLUSS (EU) 2022/768 DER KOMMISSION vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Slowakei vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2289) (Nur der slowakische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
Art. 2 32019D1127BESCHLUSS (EU) 2019/1127 DER KOMMISSION vom 4. Oktober 2018 über die staatliche Beihilfe SA.45359-2017/C (ex 2016/N), die die Slowakei Jaguar Land Rover Slovakia s.r.o. zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6545) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.