Erwägungsgrund 4 32015D0042BESCHLUSS (EU) 2015/42 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/010 IT/Whirlpool, Italien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 890 000 EUR für den Antrag Italiens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D0473BESCHLUSS (EU) 2015/473 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/014 DE/Aleo Solar, Deutschland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 094 760 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32015D1871BESCHLUSS (EU) 2015/1871 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2015/002 DE/Adam Opel, Deutschland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 958 623 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D0642BESCHLUSS (EU) 2015/642 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. April 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities, Griechenland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 746 700 EUR für den Antrag Griechenlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32014D0878BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/008 FI/STX Rauma, Finnland) (2014/878/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 426 800 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D1477BESCHLUSS (EU) 2015/1477 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2015/001 FI/Broadcom)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 365 000 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.