Erwägungsgrund 4 32015D1870BESCHLUSS (EU) 2015/1870 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Italiens — EGF/2015/004 IT/Alitalia)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 414 848 EUR für den Antrag Italiens bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D0042BESCHLUSS (EU) 2015/42 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/010 IT/Whirlpool, Italien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 890 000 EUR für den Antrag Italiens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32017D0951BESCHLUSS (EU) 2017/951 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 641 800 EUR für den Antrag Finnlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32018D0513BESCHLUSS (EU) 2018/513 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Deutschlands — EGF/2017/008 DE/Goodyear
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 165 231 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D0642BESCHLUSS (EU) 2015/642 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. April 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities, Griechenland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 746 700 EUR für den Antrag Griechenlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32017D1600BESCHLUSS (EU) 2017/1600 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2017/002 FI/Microsoft 2)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 3 520 080 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.