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Das Königreich Belgien hat das Budapester Übereinkommen nach Erlass der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 ratifiziert, mit der die Union die ausschließliche Außenkompetenz erlangt hat. Daher sollte der Rat das Königreich Belgien im Nachhinein ermächtigen, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Die Union verfügt insbesondere im Hinblick auf Artikel 29 des Budapester Übereinkommens über die ausschließliche Außenkompetenz, soweit die Bestimmungen des…
Der Rat ermächtigt hiermit das Königreich Belgien und die Republik Polen, das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der…
Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, das Übereinkommen in Bezug auf jene Teile des Übereinkommens, die in die ausschließliche Zuständigkeit der…
Gemäß Artikel 129 Absatz 4 des Abkommens kann das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums internationale Übereinkünfte aushandeln, unterzeichnen…
Durch die Annahme der Richtlinie 98/84/EG hat die Union ihre interne Zuständigkeit in den Bereichen ausgeübt, die unter das Übereinkommen fallen; eine Ausnahme…
Die Mitgliedstaaten, die über schiffbare Binnenwasserstraßen verfügen, die in den Anwendungsbereich des Budapester Übereinkommens fallen, sollten daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.