Erwägungsgrund 1 32015D1891
Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „das Protokoll“) wurde gemäß dem Beschluss 2014/665/EU des Rates vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.