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Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“) verabschiedet. Zweck des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen oder zur Verbesserung dieser Regulierung festzulegen, den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umlenkung der konventionellen Waffen zu verhindern. Die Union sollte alle VN-Mitgliedstaaten bei der Durchführung wirksamer Kontrollen von Waffentransfers unterstützen, um zu gewährleisten, dass der ATT möglichst wirksam ist, insbesondere was die Durchführung von dessen Artikel 11 anbelangt.
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) verabschiedet. Ziel des Vertrags ist es, möglichst…
Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) wurde am 2. April 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 24. Dezember 2014 in…
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 6. Dezember 2006 die Resolution 61/89 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel:…
Am 6. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 61/89 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel:…
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 2. Dezember 2009 die Resolution 64/48 mit dem Titel „Der Vertrag über den Waffenhandel“ angenommen, mit der…
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 24. Dezember 2008 die Resolution 63/240 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.