Erwägungsgrund 4 32010D0655BESCHLUSS DES RATES vom 19. Oktober 2010 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit beim Schutz der Küsten und Gewässer des Nordostatlantiks gegen Verschmutzung (2010/655/EU)
Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen von Lissabon steht den Vertragsparteien zur Ratifizierung, zur Annahme oder zur Genehmigung offen.
Erwägungsgrund 3 32005D0430Ein Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen ist erforderlich, um dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 3 32005D0431BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 25. April 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/431/EG, Euratom)
Ein Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen ist erforderlich, um dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 4 32005D0672BESCHLUSS DES RATES vom 13. Juni 2005 über die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union (2005/672/EG)
Vorbehaltlich seines Abschlusses sollte das Zusatzprotokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0423BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2005 über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/423/EG)
Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32015D1277BESCHLUSS (EU) 2015/1277 DES RATES vom 13. Oktober 2014 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Zusatzprotokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.