Erwägungsgrund 10 32013D0086BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/86/EU)
Das Zusatzprotokoll sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32015D1913BESCHLUSS (EU) 2015/1913 DES RATES vom 18. September 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (SEV-Nr. 196)
Artikel 10 des Zusatzprotokolls sieht vor, dass das Zusatzprotokoll für die Unterzeichner des Übereinkommens zur Unterzeichnung aufliegt.
Erwägungsgrund 2 32014D0789BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (2014/789/EU)
Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32017D0668BESCHLUSS (EU) 2017/668 DES RATES vom 27. Juni 2016 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, des Zusatzprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0202BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/202/EG)
Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0423BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2005 über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/423/EG)
Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden —