Art. 2 Abs. 1 32013D0041BESCHLUSS EUCAP NESTOR/1/2013 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 11. Januar 2013 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (2013/41/GASP)
Mitglieder des Ausschusses sind — Vertreter aller Mitgliedstaaten und — Vertreter der Drittstaaten, die an der Mission teilnehmen und Beiträge leisten.
Art. 2 Abs. 1 32013D0696BESCHLUSS EUTM MALI/2/2013 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. November 2013 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (2013/696/GASP)
Mitglieder des Ausschusses sind — Vertreter aller Mitgliedstaaten, — Vertreter der Drittstaaten, die an der EUTM Mali teilnehmen und wesentliche Beiträge…
Art. 2 Abs. 1 32009D0369Mitglieder des Ausschusses sind — Vertreter aller Mitgliedstaaten; — Vertreter der Drittstaaten, die an der Operation teilnehmen und nennenswerte militärische…
Art. 2 Abs. 2 32015D0956BESCHLUSS (GASP) 2015/956 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. Juni 2015 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/1/2015)
Ein Vertreter der Europäischen Kommission kann ebenfalls an den Ausschusssitzungen teilnehmen.
Art. 2 Abs. 1 32014D0016BESCHLUSS EUBAM LIBYA/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 14. Januar 2014 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (2014/16/GASP)
Mitglieder des Ausschusses sind — Vertreter aller Mitgliedstaaten und — Vertreter der Drittstaaten, die an EUBAM Libya teilnehmen und Beiträge leisten.