Erwägungsgrund 2 32015R1919VERORDNUNG (EU) 2015/1919 DES RATES vom 26. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
Am 26. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1924 angenommen, mit dem eine verstorbene Personen aus den Anhängen I und II des Beschlusses…
Erwägungsgrund 4 32015D1524BESCHLUSS (GASP) 2015/1524 DES RATES vom 14. September 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Aufgrund einer Überprüfung durch den Rat sollten die Einträge im Anhang geändert werden und der Eintrag für eine verstorbene Person sollte gelöscht werden.
Art. 2 32015D0277BESCHLUSS (GASP) 2015/277 DES RATES vom 19. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Die Namen der im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden aus den Anhängen I und II des Beschlusses 2011/101/GASP gestrichen.
Erwägungsgrund 5 32015D0555BESCHLUSS (GASP) 2015/555 DES RATES vom 7. April 2015 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Darüber hinaus sollte ein Eintrag zu einer im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführten Person gestrichen werden.
Art. 4 Nr. 2 32013R0415VERORDNUNG (EU) Nr. 415/2013 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2013 zur Festlegung zusätzlicher Pflichten und Aufgaben der EU-Referenzlaboratorien für Tollwut, Rindertuberkulose und Bienengesundheit, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 737/2008 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 87/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge I und II werden gestrichen.
Erwägungsgrund 4 32016D0359BESCHLUSS (GASP) 2016/359 DES RATES vom 10. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Rat hat die einzelnen Benennungen überprüft. Der Anhang sollte geändert und die Einträge zu drei verstorbenen Personen sollten gestrichen werden.