Erwägungsgrund 5 32017D1561BESCHLUSS (GASP) 2017/1561 DES RATES vom 14. September 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Einträge zu vier verstorbenen Personen sollten aus der Liste der benannten Personen und Organisationen gestrichen werden.
Erwägungsgrund 5 32019D0806BESCHLUSS (GASP) 2019/806 DES RATES vom 17. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Neun Einträge sollten von der Liste der benannten Personen und Organisationen gestrichen werden.
Erwägungsgrund 2 32015D1924BESCHLUSS (GASP) 2015/1924 DES RATES vom 26. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Eine verstorbene Person sollte aus den Anhängen I und II dieses Beschlusses gestrichen werden.
Erwägungsgrund 2 32019D0095BESCHLUSS (GASP) 2019/95 DES RATES vom 21. Januar 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Nach dem Tod einer benannten Person stellt der Rat fest, dass der Eintrag dieser Person im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gestrichen werden sollte.
Erwägungsgrund 4 32015D1524BESCHLUSS (GASP) 2015/1524 DES RATES vom 14. September 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Aufgrund einer Überprüfung durch den Rat sollten die Einträge im Anhang geändert werden und der Eintrag für eine verstorbene Person sollte gelöscht werden.
Erwägungsgrund 5 32015D0555BESCHLUSS (GASP) 2015/555 DES RATES vom 7. April 2015 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Darüber hinaus sollte ein Eintrag zu einer im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführten Person gestrichen werden.