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Auf der 9. WTO-Ministerkonferenz, die vom 3. bis 6. Dezember 2013 in Bali stattfand, wurde der Ministerbeschluss über Handelserleichterungen verabschiedet, mit dem die Verhandlungen über das Übereinkommen über Handelserleichterungen vorbehaltlich der juristischen Überprüfung des Wortlauts abgeschlossen wurden. Zudem wurde mit dem Ministerbeschluss der Vorbereitungsausschuss für Handelserleichterungen eingesetzt, und der Allgemeine Rat der WTO wurde angewiesen, ein Protokoll, mit dem das Übereinkommen als Anhang 1A an das Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation eingefügt wird, zu verabschieden und das Protokoll zur Annahme durch die einzelnen WTO-Mitglieder gemäß ihren internen Verfahren aufzulegen.
Auf seiner Sitzung vom 27. November 2014 verabschiedete der Allgemeine Rat der WTO das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung…
Artikel IX des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO“) regelt unter anderem die Verfahren hinsichtlich der…
Artikel IX des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) regelt die Verfahren zur Gewährung…
Artikel IX des Abkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Abkommen“) regelt die Verfahren für die Gewährung von…
Artikel IX des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation („WTO-Übereinkommen“) regelt die Verfahren für die Gewährung von…
In Artikel IX Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) werden die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.