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Der Beschluss 2012/642/GASP des Rates wird wie folgt geändert:
Artikel 8 erhält folgende Fassung:
Der Anhang erhält die in Anhang I des vorliegenden Beschlusses enthaltene Fassung und der Begriff „Anhang“ wird im ganzen Text des Beschlusses 2012/642/GASP durch „Anhang I“ ersetzt; außer in Artikel 6 Absatz 1, in dem die Begriffe „der Liste im Anhang“ durch „die Listen in Anhang I und II“ ersetzt wird.
Der Text in Anhang II des vorliegenden Beschlusses wird dem Beschluss 2012/642/GASP als Anhang II angefügt.
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Die Anhänge I und II des Beschlusses 2011/101/GASP werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2011/72/GASP erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Anhang I des Beschlusses 2010/573/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.