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Der Beschluss 2011/101/GASP des Rates wird wie folgt geändert:
Artikel 10 erhält folgende Fassung:
Der Anhang des Beschlusses 2011/101/GASP erhält die in Anhang I des vorliegenden Beschlusses enthaltene Fassung und der Begriff „Anhang“ wird im ganzen Text des Beschlusses 2011/101/GASP durch „Anhang I“ ersetzt.
Anhang II des vorliegenden Beschlusses wird dem Beschluss 2011/101/GASP als Anhang II angefügt.
Nummer 11 in Abschnitt I des Anhangs des Beschlusses 2010/231/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I des Beschlusses 2010/573/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2010/231/GASP erhält die im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthaltene Fassung.
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP erhält die im Anhang zu dem vorliegenden Beschluss enthaltene Fassung.
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.