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Nach dem Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2015 in der Rechtssache T-276/12, Y. Chyzh und andere gegen Rat , bestehen keine Gründe mehr, vier Organisationen weiterhin auf der im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, zu führen.
Der Rat ist zudem der Auffassung, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, bestimmte Personen und Organisationen weiterhin in der Liste der Personen und…
Der Rat ist der Auffassung, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, bestimmte Personen und Einrichtungen weiterhin auf der im Anhang des Beschlusses…
Ferner liegen keine Gründe mehr dafür vor, zwei Personen weiterhin auf der im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltenen Liste der Personen und…
Der Rat ist der Auffassung, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, eine Person und zwei Einrichtungen weiterhin auf der in Anhang II des Beschlusses…
Es liegen jedoch keine Gründe mehr dafür vor, bestimmte Personen und Organisationen weiterhin in der Liste der Personen und Organisationen aufzuführen, auf die…
Es liegen jedoch keine Gründe mehr dafür vor, bestimmte Personen weiterhin in der Liste der Personen und Organisationen aufzuführen, auf die die restriktiven…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.