Erwägungsgrund 2 32015D1967
Nachdem der Rat am 26. April 2010 einen Beschluss mit der Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen angenommen hat, hat die Hohe Vertreterin ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Bosnien und Herzegowinas an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.