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Die Schlussofferte der Ukraine sieht vor, dass die zentralen und subzentralen Stellen und andere in der Versorgungs-, Waren-, und Bauleistungswirtschaft sowie in anderen Dienstleistungsbranchen tätigen Stellen weitgehend abgedeckt sind. Sie ist daher zufriedenstellend und akzeptabel. Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Bedingungen für den Beitritt der Ukraine werden in den Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden „GPA-Ausschuss“) über den Beitritt der Ukraine einfließen.
Die Schlussofferte der Republik Moldau sieht vor, dass die zentralen und subzentralen Regierungsstellen und andere in der Versorgungs-, Waren-, und…
Im Namen der Europäischen Union ist im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen der Standpunkt zu vertreten, dass der Beitritt der Ukraine zum…
Die Schlussofferte Montenegros spiegelt die Aufstellung des Geltungsbereichs der Union in Anlage I des Überarbeiteten GPA wider. Sie ist deshalb…
Es wird erwartet, dass der Beitritt der Ukraine zu dem Überarbeiteten GPA einen positiven Beitrag zu einer weiteren internationalen Öffnung der öffentlichen…
Die Verpflichtungen der Ukraine in Bezug auf den Geltungsbereich sind in ihrer Schlussofferte enthalten, die den Vertragsparteien des Überarbeiteten GPA am 29.…
Mit dem Beitritt der Ukraine zu dem Überarbeiteten GPA erhält Anhang 1 zu Anlage I („Verpflichtungen der Europäischen Union“) Abschnitt 2 („Zentrale öffentliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.