Erwägungsgrund 2 32015D1987
Die Union und die Republik Guinea-Bissau haben ein neues Protokoll ausgehandelt (im Folgenden „Protokoll“), das Schiffen der Union in Gewässern, die in Bezug auf die Fischerei der Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Republik Guinea-Bissau unterstehen, Fangmöglichkeiten einräumt.