Erwägungsgrund 3 32015D1989BESCHLUSS (EU) 2015/1989 DES RATES vom 26. Oktober 2015 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
In Bezug auf die Fragen, die in die Zuständigkeit von Euratom fallen, ist der Abschluss des Übereinkommens Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.
Erwägungsgrund 5 32015D1990Der Abschluss des Übereinkommens durch die Kommission im Namen von Euratom sollte für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit von Euratom fallen, genehmigt…
Erwägungsgrund 4 32017D0251BESCHLUSS (Euratom) 2017/251 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika
Das Übereinkommen betrifft auch Fragen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen.
Erwägungsgrund 2 32016D0367BESCHLUSS (EU) 2016/367 DES RATES vom 4. März 2016 über den Abschluss des Kooperationsabkommens über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen
Das Abkommen betrifft Bereiche, die in die Zuständigkeit sowohl der Union als auch der Mitgliedstaaten fallen.
Erwägungsgrund 2 32015D1993BESCHLUSS (EU) 2015/1993 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Genehmigung des Abschlusses — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits durch die Europäische Kommission
Das Abkommen betrifft auch Fragen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) fallen.
Erwägungsgrund 3 32015D1993BESCHLUSS (EU) 2015/1993 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Genehmigung des Abschlusses — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits durch die Europäische Kommission
Das Abkommen sollte daher in Bezug auf die Fragen, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, auch im Namen der Gemeinschaft geschlossen werden.