Erwägungsgrund 1 32015D1994
Am 14. Mai 2013 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (im Folgenden „Abkommen“), um das Abkommen den jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene anzupassen, auf der vereinbart wurde, den automatischen Informationsaustausch als internationalen Standard zu fördern.