Art. 3 Abs. 1 32015D0178BESCHLUSS (EU) 2015/178 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 306 des Abkommens eingesetzten Unterausschuss „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme seiner…
Art. 1 Abs. 2 32015D0201Geringfügige technische Änderungen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im SPS-Unterausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart…
Art. 2 Abs. 2 32015D0201Geringfügige technische Änderungen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im Zollunterausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart…
Art. 4 Abs. 2 32017D0189BESCHLUSS (EU) 2017/189 DES RATES vom 16. Januar 2017 über die im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“, „Handel und nachhaltige Entwicklung“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnungen jener Unterausschüsse zu vertretenden Standpunkte
Geringfügige technische Korrekturen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im GA-Unterausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart…
Art. 1 Abs. 2 32015D1860BESCHLUSS (EU) 2015/1860 DES RATES vom 13. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Geringfügige technische Korrekturen am Beschlussentwurf können von den Vertretern der Union im Gemischten Ausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart…
Art. 1 Abs. 2 32015D0989BESCHLUSS (EU) 2015/989 DES RATES vom 15. Juni 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung sowie der Liste der Personen, die als Sachverständige in Panelverfahren über Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung dienen sollen, zu vertreten ist
Geringfügige technische Korrekturen an den Beschlussentwürfen können von den Vertretern der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung ohne…