Art. 3 Abs. 1 32015D0201BESCHLUSS (EU) 2015/201 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 179 des Abkommens eingesetzten Unterausschuss „Geografische Angaben“ in Bezug auf die Annahme seiner…
Art. 3 Abs. 1 32015D0178BESCHLUSS (EU) 2015/178 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 306 des Abkommens eingesetzten Unterausschuss „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme seiner…
Art. 1 32019D0845BESCHLUSS (EU) 2019/845 DES RATES vom 17. Mai 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ hinsichtlich der Annahme ihrer Geschäftsordnung zu vertreten ist
Der im Namen der Union in der Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ zu vertretende Standpunkt im Zusammenhang mit der Annahme ihrer Geschäftsordnung beruht auf…
Art. 1 32022D1994Die gemäß dem Anhang festgelegte Geschäftsordnung des Unterausschusses für geografische Angaben wird angenommen.
Erwägungsgrund 2 32022D1994Nach Artikel 240 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Unterausschuss für geografische Angaben (im Folgenden „Unterausschuss“) eine Geschäftsordnung.