Erwägungsgrund 3 32015D0178BESCHLUSS (EU) 2015/178 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 191 Absatz 5 des Abkommens gibt sich der SPS-Unterausschuss auf seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32015D0201Nach Artikel 65 Absatz 5 des Abkommens hat sich der SPS-Unterausschuss eine Geschäftsordnung zu geben —
Erwägungsgrund 3 32015D0178BESCHLUSS (EU) 2015/178 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 191 Absatz 5 des Abkommens gibt sich der SPS-Unterausschuss eine Geschäftsordnung —
Erwägungsgrund 3 32017D0189BESCHLUSS (EU) 2017/189 DES RATES vom 16. Januar 2017 über die im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“, „Handel und nachhaltige Entwicklung“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnungen jener Unterausschüsse zu vertretenden Standpunkte
Nach Artikel 74 des Abkommens hat der SPS-Unterausschuss auf seiner ersten Sitzung seine Arbeitsverfahren festzulegen.
Erwägungsgrund 1 32014D0443BESCHLUSS DES RATES vom 8. Juli 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses zu vertretenden Standpunkt (2014/443/EU)
Der Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ („SPS-Unterausschuss“) beschließt seine Geschäftsordnung in seiner ersten…
Erwägungsgrund 3 32017D0189BESCHLUSS (EU) 2017/189 DES RATES vom 16. Januar 2017 über die im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“, „Handel und nachhaltige Entwicklung“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnungen jener Unterausschüsse zu vertretenden Standpunkte
Nach Artikel 74 Absatz 5 des Abkommens hat der SPS-Unterausschuss seine Arbeitsverfahren zu beschließen —