Erwägungsgrund 7 32015D2309BESCHLUSS (GASP) 2015/2309 DES RATES vom 10. Dezember 2015 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen
Es ist daher wichtig, Komplementarität zwischen den im vorliegenden Beschluss vorgesehenen Sensibilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen und jenen, die im…
Anhang I 32006D1016BESCHLUSS DES RATES vom 19. Dezember 2006 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (2006/1016/EG)
A. HERANFÜHRUNGSLÄNDER 1. Bewerberländer Kroatien, Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2. Potenzielle Bewerberländer Albanien, Bosnien und…
Erwägungsgrund 9 32008D0580BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (südöstliche Nachbarländer, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (kodifizierte Fassung) (2008/580/EG)
Seit der Annahme des Beschlusses 97/256/EG sind Bosnien und Herzegowina und die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien zwar in die mittel- und…
Anhang II 32007D0766BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. November 2007 zur Erstellung der Liste der im Rahmen der Komponente Grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Instruments für die Heranführungshilfe für die Zwecke der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den begünstigten Ländern im Zeitraum 2007 bis 2013 förderfähigen Gebiete (2007/766/EG)
Albanien Gebiete: Durrës Fier Gjirokastër Korçë Lezhë Shkodër Tirana Vlorë Bosnien und Herzegowina „Herzegovina Economic Region“, mit den folgenden Gemeinden:…
Art. 1 Abs. 2 32008D0580BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (südöstliche Nachbarländer, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (kodifizierte Fassung) (2008/580/EG)
Die von Absatz 1 erfassten Länder sind: — südöstliche Nachbarländer: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,…
Art. 2 32008D0712BESCHLUSS BiH/13/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses BiH/1/2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina sowie des Beschlusses BiH/3/2004 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2008/712/GASP)
Der Anhang des Beschlusses BiH/3/2004 erhält folgende Fassung: „ANHANG LISTE DER DRITTSTAATEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 1 — Albanien — Argentinien — Chile —…