Erwägungsgrund 4 32015D2037BESCHLUSS (EU) 2015/2037 DES RATES vom 10. November 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit der Sozialpolitik im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren
Artikel 19 Absatz 4 der Verfassung der IAO über die Annahme und Ratifizierung von Übereinkommen gilt auch für Protokolle, die rechtlich bindende internationale…
Erwägungsgrund 4 32014D0283BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/283/EU)
Gemäß Artikel 34 des Übereinkommens unterliegt jedes Protokoll zum Übereinkommen der Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung durch die Staaten und durch die…
Erwägungsgrund 4 32006D0061BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2005 zum Abschluss des UN-ECE-Protokolls über Register zur Erfassung der Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2006/61/EG)
Das Protokoll liegt zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichnerstaaten und durch Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration…
Art. 1 32015D2071Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation…
Erwägungsgrund 4 32017D0418BESCHLUSS (EU) 2017/418 DES RATES vom 28. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll sollten genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32013D0086BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/86/EU)
Gemäß Artikel 34 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt bedarf jedes Protokoll zu diesem Übereinkommen der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung…