Erwägungsgrund 1 32015D2226
Mit der Verordnung (EU) Nr. 509/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Verweis auf das Königreich Tonga aus Anhang I in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates überführt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 509/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Verweis auf das Königreich Tonga aus Anhang I in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates überführt.