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Die Kommission hat im Einklang mit den mit dem Ratsbeschluss vom 22. April 2013 erlassenen Direktiven des Rates die Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen der Französischen Republik, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika und der Karibik (im Folgenden „Änderungen an den Protokollen 1 und 2“) ausgehandelt.
Die Kommission hat im Einklang mit den mit dem Ratsbeschluss vom 23. September 2013 erlassenen Richtlinien des Rates die Änderungen an den Protokollen 1 und 2…
Dem Abschluss der vorgeschlagenen Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen der Französischen Republik, der Europäischen…
Dem Abschluss der Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Atomgemeinschaft und der…
I. Absatz 1 des Protokolls 1 des Übereinkommens zwischen der Französischen Republik, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen…
I. Absatz 1 des Protokolls 1 des Übereinkommens zwischen dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen…
Dem Abschluss der Änderungen an den Protokollen 1 und 2 durch die Europäische Kommission sollte zugestimmt werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.