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Die Kommission hat im Einklang mit den mit dem Ratsbeschluss vom 23. September 2013 erlassenen Richtlinien des Rates die Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika und der Karibik (im Folgenden „Änderungen an den Protokollen 1 und 2“) ausgehandelt.
Die Kommission hat im Einklang mit den mit dem Ratsbeschluss vom 22. April 2013 erlassenen Direktiven des Rates die Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des…
Dem Abschluss der Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Atomgemeinschaft und der…
Dem Abschluss der vorgeschlagenen Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen der Französischen Republik, der Europäischen…
I. Absatz 1 des Protokolls 1 des Übereinkommens zwischen dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen…
I. Absatz 1 des Protokolls 1 des Übereinkommens zwischen der Französischen Republik, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 24. Juli 2013 die Resolution 2111 (2013) angenommen und damit das Waffenembargo geändert, das gemäß Nummer 5…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.