Art. 1 Abs. 1 32008D0072BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. November 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) über die Anwendung des ITER-Übereinkommens, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für den ITER und des Abkommens über das breiter angelegte Konzept auf das Hoheitsgebiet der Schweiz und über die Mitgliedschaft der Schweiz im europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (2008/72/Euratom)
Der Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung…
Erwägungsgrund 13 32015D0224Die Entscheidung 2007/198/Euratom gewährleistet die Finanzierung der Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens im Zeitraum 2014-2020. Gemäß Artikel 12 Absatz 1…
Erwägungsgrund 2 32008D0072BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. November 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) über die Anwendung des ITER-Übereinkommens, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für den ITER und des Abkommens über das breiter angelegte Konzept auf das Hoheitsgebiet der Schweiz und über die Mitgliedschaft der Schweiz im europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (2008/72/Euratom)
In der Entscheidung 2007/198/Euratom und in der beigefügten Satzung („die Satzung“) ist die Mitgliedschaft von Drittländern vorgesehen, die mit Euratom ein…
Erwägungsgrund 1 32007D0530BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. Juli 2007 zur Einsetzung der Europäischen hochrangigen Gruppe für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/530/Euratom)
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Erwägungsgrund 4 32008D0072BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. November 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) über die Anwendung des ITER-Übereinkommens, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für den ITER und des Abkommens über das breiter angelegte Konzept auf das Hoheitsgebiet der Schweiz und über die Mitgliedschaft der Schweiz im europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (2008/72/Euratom)
Die Schweiz, die wesentlich zum Euratom-Programm im Bereich der Fusionsenergieforschung beiträgt, hat förmlich ihre Absicht bekundet, zunächst für die Laufzeit…
Erwägungsgrund 6 32007D0614BESCHLUSS DES RATES vom 30. Januar 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Japans zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung durch die Kommission (2007/614/Euratom)
Der Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Japans zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter…