Erwägungsgrund 3 32015D2275
Am 6. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1793 angenommen, durch den der Zeitraum, der von dem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckt wird, bis zum 15. Dezember 2015 verlängert wurde.
Am 6. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1793 angenommen, durch den der Zeitraum, der von dem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckt wird, bis zum 15. Dezember 2015 verlängert wurde.