Erwägungsgrund 2 32015D2276
Der Rat hat am 21. Mai 2015 den Beschluss (GASP) 2015/800 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/233/GASP angenommen, in dem insbesondere die EUBAM Libyen bis zum 21. November 2015 verlängert und ein finanzieller Bezugsrahmen für diesen Zeitraum bereitgestellt wird.