Art. 2 32015D2228BESCHLUSS (Euratom) 2015/2228 DES RATES vom 10. November 2015 über die Zustimmung zum Abschluss der Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen der Französischen Republik, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika und der Karibik durch die Europäische Kommission
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2227BESCHLUSS (Euratom) 2015/2227 DES RATES vom 10. November 2015 zur Genehmigung der über die Zustimmung zum Abschluss der Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika und der Karibik durch die Europäische Kommission
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2108BESCHLUSS (EU) 2015/2108 DES RATES vom 16. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts, dem zufolge die Präferenzbehandlungen, die die Union in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleister der zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) zählenden Mitglieder gewähren will, notifiziert werden sollen und die Zustimmung zu einer über den Markzugang hinausgehenden Präferenzbehandlung eingeholt werden soll
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D1789BESCHLUSS (EU) 2015/1789 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umwelt) des EWR-Abkommens (Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2088BESCHLUSS (EU) 2015/2088 DES RATES vom 10. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall, des Vorschlags für Änderungen an der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) sowie des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen einzunehmenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0989BESCHLUSS (EU) 2015/989 DES RATES vom 15. Juni 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung sowie der Liste der Personen, die als Sachverständige in Panelverfahren über Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung dienen sollen, zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.