Art. 2 32025D2528BESCHLUSS (EU) 2025/2528 DES RATES vom 8. Dezember 2025 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2128BESCHLUSS (EU) 2025/2128 DES RATES vom 13. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang X (Dienstleistungen im Allgemeinen), Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und Protokoll 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Daten-Governance-Rechtsakt) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2285BESCHLUSS (EU) 2025/2285 DES RATES vom 4. November 2025 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2539BESCHLUSS (GASP) 2025/2539 DES RATES vom 11. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2269 zur Unionsunterstützung für die Durchführung eines Projekts mit dem Titel „Förderung verantwortungsvoller Innovation auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im Dienste von Frieden und Sicherheit“
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2258BESCHLUSS (EU) 2025/2258 DES RATES vom 31. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen zur Änderung der Anhänge A und B des Übereinkommens in Bezug auf mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden, zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.