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Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) wurde am 2. April 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 24. Dezember 2014 in Kraft. Der ATT zielt darauf ab, Transparenz und Verantwortung beim Waffenhandel zu stärken. Wie im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP werden im ATT mehrere Kriterien für die Risikobewertung festgelegt, anhand derer Waffenexporte zu prüfen sind. Die Union unterstützt konkret die wirksame Durchführung und die weltweite Anwendung des ATT durch ihr spezifisches Programm, das im Rahmen des Beschlusses 2013/768/GASP des Rates angenommen wurde. Mit diesem Programm wird eine Reihe von nicht der EU angehörenden Ländern auf ihr Ersuchen hin dabei unterstützt, ihre Systeme zur Kontrolle von Waffentransfers gemäß den Anforderungen des ATT zu stärken.
Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Zweck des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame…
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) verabschiedet. Ziel des Vertrags ist es, möglichst…
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“) verabschiedet. Zweck des ATT ist es,…
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 6. Dezember 2006 die Resolution 61/89 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel:…
Um die Einbeziehung aller Seiten in den ATT-Prozess zu fördern und um diesem Prozess größere Bedeutung zu verleihen, hat der Rat den Beschluss 2009/42/GASP und…
Der Vertrag über den Waffenhandel trat am 24. Dezember 2014 in Kraft und wurde von 26 Mitgliedstaaten ratifiziert. Die Union ist keine Vertragspartei des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.