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Der ATT ist am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten. Der ATT soll für mehr Transparenz und Verantwortung im Waffenhandel sorgen. Die Union unterstützt die wirksame Durchführung und Universalisierung des ATT durch ihre spezifischen Programme, die auf der Grundlage der Beschlüsse 2013/768/GASP , (GASP) 2017/915 und (GASP) 2021/2309 des Rates angenommen wurden. Mit diesen Programmen wird eine Reihe von Drittländern auf ihr Ersuchen dabei unterstützt, ihre Systeme zur Kontrolle von Waffentransfers im Einklang mit den Anforderungen des ATT zu verstärken.
Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) wurde am 2. April 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 24. Dezember 2014 in…
Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty — ATT) in Kraft getreten. Ziel des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame…
Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Ziel des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame…
Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Zweck des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame…
Der Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“ (Arms Trade Treaty)) ist am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten, und alle Mitgliedstaaten der Union sind…
Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, im Folgenden „ATT“), mit dem der internationale Handel mit konventionellen Waffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.