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Seit 2008 wurden die Maßnahmen der Union zur Förderung wirksamer und transparenter Waffenausfuhrkontrollen im Rahmen der Gemeinsamen Aktion des Rates 2008/230/GASP und der Beschlüsse des Rates 2009/1012/GASP und 2012/711/GASP weiterentwickelt. Im Einklang mit den Grundsätzen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und den darin verankerten Kriterien für die Risikobewertung wurde durch die durchgeführten Maßnahmen insbesondere die weiter gehende regionale Zusammenarbeit gefördert sowie für mehr Transparenz und größere Verantwortlichkeit gesorgt. Zielgruppe der betreffenden Maßnahmen waren traditionell Drittländer in der östlichen und südlichen Nachbarschaft der Union.
Die Unterstützungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Union auf dem Gebiet der Waffenausfuhrkontrolle wurden im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2008/230/GASP des…
Der Rat hat am 17. März 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/230/GASP zur Unterstützung der Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle…
Am 17. März 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/230/GASP zur Unterstützung der Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle…
Auf der Grundlage der oben genannten Schlussfolgerungen des Rates hat die Union beschlossen, den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Um die Einbeziehung aller Seiten in den Prozess zur Aushandlung eines Vertrags über den Waffenhandel und die Relevanz dieses Prozesses zu fördern, hat der Rat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.