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In den letzten Jahren hat die Union nicht der EU angehörende Länder auch dabei unterstützt, die Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu verbessern; diese Unterstützung wurde im Rahmen von Projekten geleistet, die aus nicht unter den Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)-Haushalt fallenden Finanzierungsinstrumenten der Union finanziert wurden. Diese Anstrengungen wurden im Rahmen der Initiative der Exzellenzzentren weiter vorangetrieben. Die Koordinierung mit Maßnahmen, die die Ausfuhrkontrolle bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck betreffen, sollte sichergestellt werden.
In den letzten Jahren hat die Union Drittländer dabei unterstützt, die Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu verbessern; diese…
Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen in nicht der EU angehörenden Ländern im Einklang mit den im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP und im Vertrag über…
Förderung verschärfter Waffenausfuhrkontrollen in Drittländern im Einklang mit den im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP festgelegten Grundsätzen sowie…
Seit 2008 wurden die Maßnahmen der Union zur Förderung wirksamer und transparenter Waffenausfuhrkontrollen im Rahmen der Gemeinsamen Aktion des Rates…
Die Unterstützungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Union auf dem Gebiet der Waffenausfuhrkontrolle wurden im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2008/230/GASP des…
Ergänzend zu der spezifischen Unterstützung im Bereich der Waffenausfuhrkontrolle tragen die Kontrollen, die zur Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.