Erwägungsgrund 6 32015D2356
Ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union und Drittstaaten könnte die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung sein.
Ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union und Drittstaaten könnte die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung sein.