Erwägungsgrund 6 32015D2357
Ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union und Drittstaaten könnte die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung sein.
Ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union und Drittstaaten könnte die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung sein.