Erwägungsgrund 11 32015D2358
Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits den Beitritt Armeniens zum Haager Übereinkommen von 1980 angenommen. Aus einer Einschätzung der Lage in Armenien ergibt sich, dass sich die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Armeniens noch nicht angenommen haben, im Interesse der Union den Beitritt Armeniens gemäß dem Haager Übereinkommen von 1980 annehmen können.