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Der Beschluss 2010/413/GASP erlaubt die Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von vor dem 23. Januar 2012 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlich sind, sofern die Lieferung von iranischem Rohöl und iranischen Erdölerzeugnissen oder die Erlöse aus der Lieferung von iranischem Rohöl und iranischen Erdölerzeugnissen der Rückerstattung von ausstehenden Beträgen in Bezug auf vor dem 23. Januar 2012 geschlossene Verträge an im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässige oder deren Hoheitsgewalt unterstehende Personen oder Einrichtungen dient, sofern diese Rückerstattung in diesen Verträgen ausdrücklich vorgesehen ist.
Der Beschluss 2010/413/GASP erlaubt unter anderem die Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von vor dem 23. Januar 2012 geschlossenen Verträgen oder von…
Der Beschluss 2010/413/GASP erlaubt unter anderem die Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von vor dem 23. Januar 2012 geschlossenen Verträgen oder von…
Die Verbote gemäß Artikel 3a gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von vor dem 23. Januar 2012 geschlossenen Verträgen oder von…
Am 12. Februar 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/236 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP an, um die in Artikel 20 Absatz 14 dieses Beschlusses…
Am 31. Juli 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1337 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP an, um die in Artikel 20 Absatz 14 vorgesehene Ausnahme…
Am 31. Juli 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1337 zur Änderung des Beschlusses 2014/413/GASP an, um die in Artikel 20 Absatz 14 vorgesehene Ausnahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.